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Seit Mitte Juni gibt es den digitalen Nachweis über erhaltene Corona-Impfunge

n. Apotheken und Ärzte geben die QR-Codes aus. Alle wichtigen Fragen zum digitalen Impfpass im Überblick.

Von Dominik Lauck, tagesschau.de

Was genau ist der digitale Impfpass?

Das Digitalzertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder g

egen COVID-19 geimpft wurde oder von Corona genesen ist. Es ist eine freiwillige Ergänzung des

 weiterhin gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Ab dem 9. Juli wird der digitale Nachweis auch für Genesene zu bekommen sein, die ergänzend eine Impfung bekommen haben.

Außerdem können auch Schnell- oder PCR-Tests als digitales Zertifikat dokumentiert werden. Der Nachweis wird in der Regel per QR-Code in einer App auf dem Smartphone hinterlegt. Wer kein Mobiltelefon hat, kann das Zertifikat auch ausdrucken und so nutzen. Eine digitale Signatur soll den Code fälschungssicher machen.

Wo können Genesene ein Impfzertifikat erhalten?

Genesene können in Apotheken ein digitales Zertifikat erhalten – außerdem auch in Arztpraxen, die „das Webportal von IBM nutzen“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Voraussetzung ist, dass ein PCR-Test gemacht wurde. Sollten seit der Genesung weniger als ein halbes Jahr vergangen sein, kann „auf Basis eines positiven PCR-Tests“ ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden, welches „bis zu sechs Monate nach diesem Test gültig“ ist.

Wenn die Erkrankung länger zurückliegt, ist eine Impfung nötig – allerdings mit nur einer Impfdosis. Im digitalen Impfpass werden dann zwei Zertifikate vermerkt: ein Genesenen-Zertifikat und eins von der Impfung. Wichtig ist, dass die Impfung nicht als erste von zwei Impfungen hinterlegt wird, sondern als „1 von 1 Impfung“ im Zertifikat abgespeichert wird.

Wo bekommen Geimpfte das digitale Impfzertifikat?

Das Zertifikat erhält man seit Mitte Juni bei Impfungen im Impfzentrum oder in der Arztpraxis. Der QR-Code wird in der Regel auf Papier ausgedruckt und kann dann mit dem Smartphone eingelesen werden.

Wer in den vergangenen Monaten vollständig geimpft wurde, kann den digitalen Nachweis nachträglich bekommen. Wer sich im Impfzentrum hat impfen lassen, sollte den Code mittlerweile zugeschickt bekommen haben. Wer in einer Arztpraxis geimpft wurde, kann sich dorthin wenden und um ein nachträglich erzeugtes digitales Zertifikat bitten. Auch viele Apotheken bieten dies an. Dazu müssen das gelbe Papier-Impfheft und der Personalausweis vorgelegt werden. Die digitalen Zertifikate sind mit der Überschrift „EU-COVID-19 Impfzertifkat“ versehen.

  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Sechs Masken kosten für Berechtigte zwei Euro

Die FFP2-Masken werden von Apotheken ausgehändigt. Mit den Berechtigungsscheinen bekommen Versicherte insgesamt 12 Schutzmasken gegen eine geringe Eigenbeteiligung. Um alle Berechtigten ausstatten zu können, werden jeweils sechs Masken in zwei unterschiedlichen Zeiträumen ausgehändigt. Zunächst zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar und anschließend zwischen dem 16. Februar und dem 15. April 2021. Die Eigenbeteiligung beträgt pro Abholung zwei Euro.

Quelle; NDR1 Radio MV

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Bildnachweis: istock/fstop123


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